Aufnahmebedingungen
Nach der Fachschulordnung (FSO) ist für die Ausbildung an den Staatlichen Technikerschulen Neumarkt i.d.OPf. Folgendes nachzuweisen:
- Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule oder eine vergleichbare Vorbildung.
- Abschluss einer für die Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr.
Alternativ
- Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule oder eine vergleichbare Vorbildung.
- Eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren.
Geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern, zum Beispiel Studienabbrecherinnen und Studienabbrechern einer Hochschule mit Berufsausbildung und Berufspraxis, kann nach dem Bestehen einer Aufnahmeprüfung eine Ausbildungsverkürzung gewährt werden.
Härtefallregelungen sind nur mit Genehmigung der Regierung der Oberpfalz möglich. Schulgebühren werden zurzeit nicht erhoben. Die Medienpauschale wird jährlich ermittelt.


Zulassungsberufe
An den Staatlichen Technikerschulen Neumarkt i.d.OPf. werden qualifizierte Fachkräfte in folgenden Fachbereichen aufgenommen:
- Bautechnik – Energiesparendes Bauen
- Elektro- und Informationstechnik – Smart Energy
- Maschinenbautechnik – Smart Factory
- Künstliche Intelligenz
Nähere Informationen zu den Zulassungsberufen und den vielfältigen Berufsbildern erhalten Sie bei den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Fachbereiche.
- Anmeldebogen als zugängliche HTML-Version
- Anmeldebogen als PDF herunterladen (PDF, 206 KB, nicht barrierefrei)
Online-Anmeldung
Füllen Sie anschließend das Online-Formular vollständig aus. Pflichtfelder sind entsprechend gekennzeichnet.